Anbieter bei Zoll-Auktion sind grundsätzlich Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Über Zoll-Auktion werden nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts bewegliche Sachen versteigert, an denen der Bund oder die Länder und Gemeinden oder sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen bei der Durchführung der Steuergesetze und der ihnen durch Gesetz besonders übertragenen Aufgaben Eigentumsrechte, Pfandrechte oder andere Rechte erworben haben.
Um in der Zoll-Auktion als anbietende Behörde auftreten zu können, ist Folgendes erforderlich:
Unter dem folgenden Link können Sie sich den Flyer zur Zoll-Auktion herunterladen: Faltblatt Zoll-Auktion
Wenn Sie nähere Informationen wünschen, so wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: redaktion@zoll-auktion.de
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