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06.09.2010 07:13:38 Uhr
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Zoll-Auktion > Hilfe > Behördenwegweiser

Hilfe

Behördenwegweiser

Wer kann Anbieter bei Zoll-Auktion werden?

Anbieter bei Zoll-Auktion sind grundsätzlich Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Wie kann man Anbieter bei Zoll-Auktion werden?

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: redaktion@zoll-auktion.de
Von dort erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen.

Was kann über Zoll-Auktion versteigert werden?

Über Zoll-Auktion werden nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts bewegliche Sachen versteigert, an denen der Bund oder die Länder und Gemeinden oder sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen bei der Durchführung der Steuergesetze und der ihnen durch Gesetz besonders übertragenen Aufgaben Eigentumsrechte, Pfandrechte oder andere Rechte erworben haben.

Was ist an Hard- bzw. Software erforderlich?

Um in der Zoll-Auktion als anbietende Behörde auftreten zu können, ist Folgendes erforderlich:


  • Ein PC mit Internetzugang und Browser.
  • Eine E-Mail-Adresse.
  • Die Möglichkeit, digitale Bilder zu erstellen bzw. zu bearbeiten.

Wo bekomme ich Infomaterial zur Zoll-Auktion?

Unter dem folgenden Link können Sie sich den Flyer zur Zoll-Auktion herunterladen: Faltblatt Zoll-Auktion


Wenn Sie nähere Informationen wünschen, so wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: redaktion@zoll-auktion.de

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