Wenn Sie auf eine ausgebotene Sache bieten möchten, müssen Sie sich zunächst erfolgreich registrieren (-siehe Hilfe 1. Registrierung-). Anschließend wählen Sie die Auktion, bei der Sie mitbieten möchten aus und tragen auf der rechten Navigationsseite in das Feld "Minimalgebot - Geben Sie Ihr Maximalgebot hier ein" den Betrag ein, den Sie bereit sind zu bieten.
Der Gebotsbetrag muss mindestens dem Minimalgebot entsprechen.
Ist Ihr Gebot nach Ablauf der Auktionsdauer (Ende der Auktion oder 5 Minuten nach dem letzten Gebot) das Höchstgebot, erhalten Sie automatisch eine E-Mail, dass Sie den Zuschlag erhalten haben.
Der Anbieter erhält zum gleichen Zeitpunkt ebenfalls eine E-Mail, in der ihm mitgeteilt wird, dass Sie den Zuschlag für die ausgebotene Sache erhalten haben.
Nach Zahlung können Sie die ersteigerte Sache abholen, bzw. wird sie Ihnen zugesandt.
Wenn für eine Auktion zum Beispiel als Ende der 15.07.2008 um 07:45:00 Uhr angegeben ist (oder 5 Minuten nach dem letzten Gebot), bedeutet dies bei einem Gebot, welches am 15.07.2008 um 07:44:52 Uhr abgegeben wird, dass die Dauer der Auktion automatisch um 5 Minuten verlängert und ein neues Ende auf 07:49:52 Uhr festgesetzt wird. Das letzte Gebot muss mindestens 5 Minuten bestand haben, erst dann wird der Zuschlag erteilt.
Um gegen Ende einer Auktion mitverfolgen zu können, ob Sie im Gebotsverlauf der Höchstbieter sind oder überboten wurden, aktualisieren Sie über Ihren Browser bitte in kurzen Zeitabständen die Darstellung. Sobald Sie überboten wurden, bekommen Sie grundsätzlich während der Auktion automatisch eine E-Mail. Sollten Sie am Ende der Auktion Höchstbieter sein, erhalten Sie eine E-Mail über den Zuschlag. Nach Ablauf der Auktion können Sie auch in Ihrem Bieterkonto unter der Funktion -Ihre Gebote- nachschauen, ob Sie den Zuschlag erhalten haben.
Maßgeblich für das Ende einer Auktion und damit für die wirksame Abgabe eines Gebotes ist das angegebene Auktionsende (bitte beachten Sie die 5 Minuten-Regel).
Ausschlaggebend für das Ende ist die Systemzeit des Webservers von Zoll-Auktion, die auf jeder Seite der Zoll-Auktion angegeben ist (Serverzeit).
Die Funktion -Bietagent- wird immer dann automatisch aktiv, wenn Sie einen höheren Betrag als das momentan notwendige Höchstgebot für eine Auktion abgeben (Ihr persönliches Maximalgebot für diese Auktion). Der Bietagent bietet dann im Rahmen der in den Versteigerungsbedingungen (§ 3 Abs. 2) angegebenen Mindeststeigerungsstufen für Sie automatisch mit. Das heißt, Sie bieten hierdurch immer nur soviel, wie notwendig ist, um weiterhin Höchstbieter zu bleiben. Sie verlieren Ihre Position als Höchstbieter also erst, wenn ein anderer Bieter Ihr Maximalgebot überbietet. Ihr Maximalgebot können Sie in Ihrem Bieterkonto unter der Funktion -Ihre Gebote- nachschauen. Ihr persönliches Maximalgebot wird Ihnen auch auf der Auktionsseite in der rechten Navigation unter der Gebotsabgabe angezeigt, wenn Sie als Bieter eingeloggt sind.
Ein Maximalgebot kann grundsätzlich geändert werden. Der Bietagent bietet im Rahmen der in den Versteigerungsbedingungen (§ 3 Abs. 2) angegebenen Mindeststeigerungsstufen für Sie automatisch bis zu dem von Ihnen angegebenen persönlichen Maximalgebot bei der Auktion mit (s. o.). Dieses Maximalgebot können Sie über die Bietfunktion durch Eingabe Ihres neuen Maximalgebotes erhöhen oder mindern.
Rufen Sie dazu die entsprechende Auktion auf und geben Sie Ihr neues Maximalgebot in den Bietagenten ein.
Bitte beachten Sie, dass eine Herabsetzung des Gebotes nur bis auf das zurzeit gültige Höchstgebot möglich ist!
Die Software der Zoll-Auktion ermöglicht es Ihnen, auch beendete Auktionen nochmals anzusehen. Auf diese Weise können Sie beispielsweise schnell feststellen, ob Sie überboten worden sind oder einfach nur verfolgen zu welchem Preis die ausgebotene Sache versteigert wurde.
Hierzu ist es erforderlich, dass Sie die gewünschte Auktion über den Link "Fügen Sie diese Auktion zu Ihrer Beobachtungsliste hinzu" auf der Auktionsseite in die Liste Ihrer beobachteten Auktionen aufnehmen. Alle von Ihnen beobachteten Auktionen können Sie sich dann aus Ihrem Bieterkonto -Auktionen beobachten- anzeigen lassen. Auch wenn die Auktion schon beendet ist, können Sie so die Auktion weiterhin aufrufen.
In der Zoll-Auktion sind bestimmte Mindeststeigerungsschritte (§ 3 Abs. 2 der Versteigerungsbedingungen) einzuhalten. Durch den für jeden Bieter ständig aktiven Bietagent ist es jedoch möglich, ein höheres Gebot abzugeben als im Moment eigentlich erforderlich wäre. Der Bietagent sorgt dann dafür, dass nur soviel geboten wird, wie gerade erforderlich ist, um weiterhin Höchstbieter zu bleiben (s. o.). Zum Zeitpunkt dieses Gebotes hat der Bieter den erforderlichen Mindeststeigerungsschritt eingehalten.
Bei der Wahl des übersteigenden Betrages, also des Betrages der momentan eigentlich noch nicht notwendig ist, ist der Bieter vollständig frei. Wenn der Mindeststeigerungsschritt zum Beispiel 10,00 Euro beträgt, kann er z.B. auch ein Gebot abgeben das 10,36 Euro über dem eigentlich erforderlichen Mindestgebot liegt. Wenn Sie dann genau 10,00 Euro mehr bieten, kann es sein dass Sie um 36 Cent überboten werden.
Wenn zu einer Auktion neue Informationen vorliegen, die eine wesentliche Änderung der Gegenstandsbeschreibung erfordern, so kann es sein, dass die Auktion abgebrochen und mit aktualisierter Beschreibung erneut eingestellt wird.
Es kann aber auch der Fall eintreten, dass eine ausgebotene Sache aufgrund von Informationen, die zuvor nicht bekannt waren, nicht versteigert werden darf. Die Auktion wird abgebrochen.
Bei Fragen bezüglich der Zusendung einer Ware setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Anbieter (Behörde) in Verbindung. Unter § 5 Abs. 2 der Versteigerungsbedingungen steht: Ein Versand innerhalb Deutschlands ist nach Absprache mit dem jeweiligen Anbieter im Einzelfall grundsätzlich möglich. Der Versand erfolgt erst, wenn der Gebotsbetrag zuzüglich Porto- und Verpackungskosten entrichtet sind. Neben den Kosten trägt die Ersteigerin/der Ersteigerer auch das Transportrisiko ab dem in der Versteigerung genannten Lagerort bzw. dem vereinbarten Ort der Abholung. Der Versand von Spirituosen ist ausgeschlossen.
Bei jeder Auktion steht Ihnen aber auch die Möglichkeit zur Verfügung, dem Anbieter eine E-Mail zu senden. Die entsprechende Funktion finden Sie auf der jeweiligen Auktionsseite unter dem Link "Kontakt zum Anbieter".
Häufig ist in der Gegenstandsbeschreibung oder am unteren Ende der Auktionsseite (beim Ansprechpartner) eine Telefonnummer hinterlegt. In diesen Fällen können Sie Ihre Frage per Telefon direkt an den zuständigen Anbieter richten.
Nach den Versteigerungsbedingungen der Zoll-Auktion sind Sie an Ihr Gebot gebunden, bis es durch ein höheres Gebot erlischt (§ 3 Abs. 3 der Versteigerungsbedingungen). Ein Widerruf des Gebotes ist bei der Zoll-Auktion nicht möglich.
Wie in den Versteigerungsbedingungen der Zoll-Auktion ausgeführt, besteht bei der Zoll-Auktion kein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Die Anbieter der Zoll-Auktion handeln nicht als gewerbliche Anbieter.
© Bundesministerium der Finanzen