
Anwendungsbereich:
Mit dem Schutzgasschweißgerät SEW 200 N kann sowohl MIG/MAG sowie WIG-Gleich- und Wechselstrom als auch mit Stab-Elektroden geschweißt werden. Es ist somit ein ideales Gerät für den universellen Einsatzbereich z.B. ind Industrie- und Handwerksbetrieben, Schulen, Kommunen, Behörden usw.
MIG/MAG Schweißen:
Angewendet wird das MAG-Schweißverfahren im Kurz- und Sprühlichtbogenbereich, beim Schweißen von legierten und unlegierten Stählen unter Mischgasen, sowie mit CO² bei unlegierten Stählen.
Beim MIG-Schweißverfahren wird z.B. Kupfer, Aluminium, Nickel und dessen Legierungen, sowie legierter Stahl geschweißt.
Es können alle Materialstärken von 0,5 mm bis ca. 12mm geschweißt werden. Wobei die zu verschweißenden Drahtelektroden von 0,6mm bis 1,0mm geeignet sind.
Beim Punkten kann die Stärke des Obermaterials 0,5mm bis max. 2,0mm betragen.
WIG Schweißen:
Das WIG Schweißverfahren wird eingesetzt zum Schweißen von Aluminium und deren Legierungen, Aluminiumguß, Magnesiumguß oder Nickel, Titan, Messing, Kupfer und deren Legierungen, sowie nichtrostende Stähle z.B. VA, Werkzeugstähle, korrosions-, hitze- und chemisch beständige Stähle und Sondermetalle, Gusseisen usw. Beschränkt einsetzbar auch Stahl. Zum Schweißen von Leichtmetallen wird Wechselstrom, für alle anderen Metalle Gleichstrom verwendet.
Schweißbare Materialstärke Aluminium 0,5-4,0mm, bei allen anderen Metallen bis 8mm.
Elektrodenschweißen:
Mit der Anlage SEW 200 N können mittels Stabelektroden folgende Metalle geschweißt werden:
Stahlguß DIN 1681, Röhrenstahl DIN 1772, Schiffstahl Güte A-E, Kesselstahl DIN 1775, Baustahl DIN 1700, sowie Hartauftragungen.
Zu verwenden sind alle handelsüblichen Elektroden von 1,5mm-4mm.
Zubehör wie auf den Bildern abgebildet. Es fehlt die Elektrodenschweißzange und das zugehörige Kabel.
Guter Zustand.
Voll Funktionsfähig.
Baujahr:ca. 1988
Das Gerät muss innerhalb 10 Tagen (Mo-Do 7:00-15:00 und fr. 7:00-11:00 Uhr) nach Bestätigung des Zahlungseingangs abgeholt werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache möglich.
Es fallen nach 10 Tagen nach Angebotsende Standgebühren i. H. v. 5,00 € pro Tag an, die vom Erwerber zu tragen sind.
Sollte das Gerät innerhalb der (in Ausnahmefällen verlängerten) Frist nicht vollständig bezahlt und abgeholt worden sein, wird das Gerät nach den AGB der Zoll-Auktion neu versteigert und ggf. Schadensersatz (§6 der AGB) eingefordert
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